Erwerbsersatzordnung (EO)
Erwerbsersatzentschädigung bei Dienstpflichten, Armee, Zivilschutz, Zivildienst und J+S
Grundsätzliches
Anspruch
Höhe
Grundsätzliches
Die Erwerbsersatzordnung ersetzt angemessen den Erwerbsausfall bei Dienstpflicht, Rotkreuzdienst, Zivildienst, Teilnahme an Leiterkursen von J+S oder an Jungschützenleiterkursen.
Die Finanzierung der EO erfolgt über die obligatorischen Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeberinnen.
Anspruch
Dienstleistende in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder im Zivildienst oder Teilnehmende an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen haben unabhängig von ihrem Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung (EO).
Höhe
Die EO-Grundentschädigung entspricht grundsätzlich 80 % des vordienstlichen durchschnittlichen AHV-pflichtigen Einkommens der Anspruchsberechtigten. Sie ist jedoch gegen oben begrenzt. Bei der Berechnung wird unterschieden zwischen regelmässigen und unregelmässigen Einkommen:
- Wird ein regelmässiges Einkommen erzielt, wird die Entschädigung aufgrund des letzten Monatslohnes vor Beginn des Dienstes bzw. der Teilnahme am Leiterkurs berechnet.
- Wird ein unregelmässiges Einkommen erzielt, wird die Entschädigung aufgrund des durchschnittlichen Monatslohnes der letzten 12 Monate vor Beginn des Dienstes bzw. der Teilnahme am Leiterkurs berechnet.
Wer 12 Monate vor dem Dienst oder dem Leiterkurs während weniger als 20 Arbeitstagen bzw. 160 Arbeitsstunden erwerbstätig war, erhält grundsätzlich eine Grundentschädigung als nicht erwerbstätige Person.